Reklamationsverfahrens

Dieses Beschwerdeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden als „Waren“ bezeichnet), für die die Mängelhaftungsrechte des Käufers ausgeübt werden während der Garantiezeit (im Folgenden „Reklamationen“ genannt).

Verbraucher ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließt oder sonst mit ihm Geschäfte macht.

Verkäuferich singe. Roman Škorňák, mit Sitz in K Nadjezdu 2, 720 00 Ostrava - Hrabová, Tschechische Republik, Personenidentifikationsnummer / IČO /: 654 75 054, Steueridentifikationsnummer / DIČ /: CZ7106165550, eingetragen im Handelsregister der Stadt Ostrau. Ing. Roman Škorňák ist eine Person, die bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt. Es ist ein Unternehmer, der den Käufer direkt oder über andere Unternehmer mit Produkten beliefert oder Dienstleistungen erbringt.

Kunde unseres Online-Shops ist entweder der Verbraucherkäufer oder der Käufer, der bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt.

MÄNGEL DER WARE

Der Verkäufer antwortet dem Verbraucher, dass der Artikel bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Verbraucher

DEFEKTER ZUSTAND

Weist die Ware die vorgenannten Eigenschaften nicht auf, kann der Verbraucher auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, es sei denn, dies ist wegen der Art des Mangels unverhältnismäßig, der Mangel betrifft aber nur einen Teil der Sache, der Verbraucher kann nur den Ersatz des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten.

Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, hat der Verbraucher das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung.

Der Verbraucher hat auch im Falle eines behebbaren Mangels das Recht, eine neue Sache zu liefern oder ein Teil auszutauschen, wenn er die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. Dem Verbraucher steht in diesem Fall auch das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn der Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktritt oder das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, Ersatz eines Teils oder Reparatur der Sache nicht ausübt, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Verbraucher hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Nachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue Sache ohne Mängel zu liefern, seinen Teil zu ersetzen oder die Sache zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft oder wenn die Beauftragung einer Abhilfe dazu führen würde dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten.

Das Recht der mangelhaften Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

FRISTEN

Der Verbraucher ist berechtigt, das Recht auf einen Mangel, der an der Verbrauchsware auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, gilt die Ware zum Zeitpunkt des Eingangs als mangelhaft.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware durch den Kunden. Die Gewährleistungsfrist für den Verbraucherkäufer beträgt 24 Monate, für den Käufer, der bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch nur 12 Monate. Die Garantiezeit verlängert sich um die Zeit, für die die Waren unter Garantie repariert wurden. Bei einem Umtausch der Ware beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.

SONSTIGES

Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Verschleiß, der durch normalen Gebrauch entsteht. Der übliche Gebrauch von Kleidung, Schuhen und anderen modischen Accessoires ist beispielsweise Verschleiß oder Beschädigung von Verschlussknöpfen, Reise- und Befestigungsmechanismen (Reißverschluss, Schnallen, Verschlüsse, Schlaufen). Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Schäden an der Mechanik, die durch falsches, unsachgemäßes oder starkes Befestigen, Schließen, Öffnen, dh Schäden durch reißende Nähte, rutschendes oder reißendes Material usw. entstehen. Sohlenabsätze durch falsches Gleiten der Schuhe , schnelles Austrocknen der Lederschuhe an der Heizung, Nichtbeachtung der regelmäßigen Reinigung und Schmierung mit Lederschutzausrüstung etc. Wurde ein solcher Mangel nicht unverzüglich nach Übernahme der Bestellung durch den Kunden (dh durch Überprüfung der Ware durch den Kunden bei Lieferung) gemeldet und dem Verkäufer angezeigt, wird davon ausgegangen, dass der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder verursacht wurde. es ist die Abnutzung einer Sache des normalen Gebrauchs.

Die Mängelhaftung des Verkäufers gilt ferner nicht bei zu einem niedrigeren Preis verkauften Sachen wegen eines Mangels, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, bei einer gebrauchten Sache wegen eines dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad der Sache bei Übernahme entsprechenden Mangels des Käufers, oder wenn es sich aus der Beschaffenheit der Sache ergibt.

Auf Verlangen des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung der Pflichten aus mangelhafter Leistung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (Garantiekarte) zur Verfügung zu stellen. Wenn es die Art der Sache zulässt, genügt es, dem Käufer anstelle der Garantiekarte, die als Garantiekarte die Daten enthalten muss, einen Kaufbeleg mit den Daten (Rechnung) auszustellen. Der Garantieschein muss den Vor- und Nachnamen, Namen oder Firmennamen des Verkäufers, ID-Nummer, Sitz, wenn es sich um eine juristische Person handelt, oder Wohnsitz, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, enthalten. Wird eine längere als die gesetzliche Gewährleistung gewährt, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Gewährleistungsverlängerung im Garantieschein fest.

Der Verbraucher ist in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem ihm die Erklärung des Käufers über den Rücktritt vom Vertrag zugestellt wird, sofern alle erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben und die Parteien sind verpflichtet, alles, was sie auf seiner Grundlage geliefert haben, zurückzugeben. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Geltendmachung von Mängelhaftungsrechten hat der Käufer die vom Verkäufer erbrachten Leistungen nur insoweit zurückzugewähren, als dies nach den Umständen objektiv möglich ist.

REKLAMATIONSBEARBEITUNG

Für den Fall, dass der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht, die Mängelbeseitigung der Ware durch Reparatur und im Garantieschein zu verlangen, ist für Zwecke der Garantiereparatur der Ware ein anderer Unternehmer als der Verkäufer, dessen Sitz oder Ort angegeben ist Geschäftssitz ist am gleichen Ort wie beim Verkäufer oder am näher beim Käufer gelegenen Ort Der Käufer übt das Recht auf Garantiereparatur bei dem in der Garantiekarte angegebenen Unternehmer aus. Diese Informationen finden Sie in dem Dokument, das die Garantiekarte ersetzt.

Der Käufer ist berechtigt, Garantiereparaturen bei autorisierten Servicezentren anzufordern, deren Liste den Unterlagen für die Waren beigefügt ist, oder der Verkäufer wird sie auf Anfrage des Käufers bereitstellen.

Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen , erledigt werdenab dem Datum der Reklamation, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte wie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung zu.

Die Frist zur Erledigung von Reklamationen ist gehemmt, wenn der Verkäufer nicht alle für die Erledigung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Warenteile, sonstige Unterlagen etc.) erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, schnellstmöglich weitere Unterlagen vom Käufer anzufordern. Ab diesem Zeitpunkt ist die Frist bis zur Zustellung der angeforderten Unterlagen durch den Käufer gehemmt.

In Situationen, in denen es notwendig ist, die Waren an den Verkäufer oder das Servicezentrum zu senden, bewahrt der Käufer die Waren in seinem eigenen Interesse in einem geeigneten und ausreichend schützenden Verpackungsmaterial auf, das den Anforderungen des Transports zerbrechlicher Waren entspricht, einschließlich aller Zubehörteile und Kennzeichen Versand mit entsprechenden Symbolen.

Das Service-Center fordert den Käufer auf, die reparierte Ware nach ordnungsgemäßer Erledigung der Reklamation zu übernehmen.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Inbetriebnahme der Ware sowie bei unsachgemäßer Behandlung, dh insbesondere bei Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht den in der Dokumentation angegebenen Parametern entsprechen.

Bei jedem Besuch des Servicetechnikers beim Käufer ist es notwendig, einen Bericht über die festgestellten Mängel und die Form ihrer Beseitigung zu erstellen. Ohne ein solches Protokoll wird der Besuch eines Servicetechnikers nicht berücksichtigt.

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag oder der Gewährung eines Rabatts auf den Kaufpreis wird die entsprechende Zahlung an den Käufer durch Überweisung auf ein Bankkonto zurückerstattet oder in bar an der Kasse am Sitz der Gesellschaft oder bei ausgehändigt einer der Betriebe.

BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN ZWISCHEN DEM VERKÄUFER UND DEM KÄUFER

Für den Fall, dass zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus dem Kaufvertrag oder dem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ein Verbraucherstreit entsteht, der nicht einvernehmlich gelöst werden kann , kann der Käufer einen Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung dieses Streits einreichen einer Streitigkeit bis hin zu einer benannten außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten.

Tschechische Handelsinspektion
Zentralinspektion - ADR-Abteilung
Štěpánská 15
120 00 Prag 2

E- Mail: adr@coi.cz
Internet: adr.coi.cz

Der Käufer kann auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist .

Schlussbestimmungen

Diese Beschwerderegeln treten am 2.5.2022 in Kraft. Änderungen des Beschwerdeverfahrens behalten wir uns vor.